AGB

Zusammenfassung der AGB

§ 1 - Vertragsgegenstand
Die Pension verpflichtet sich zur bestmöglichen Betreuung der genannten Tiere während des vereinbarten Zeitraums.

§ 2 - Bezahlung & ZeitenZahlung erfolgt bar am Abholtag.Fellpflege wird ggf. zusätzlich berechnet.
Bring- und Abholtage zählen als volle Pensionstage.
Zeiten sind strikt einzuhalten - Ausnahmen nur nach Absprache

§ 3 - Mitgebrache Gegenstände
Für mitgebrachte Dinge wie Körbchen oder Spielzeug wird keine Haftung übernommen.

§4 - FutterFutter wird gestellt.Spezialfutter muss vom Halter mitgebracht werden, beeinflusst jedoch nicht den Preis.

§ 5 - Verlängerter AufenthaltBei nicht vereinbarter Verlängerung 5 € Zuschlag/TagBei voller Belegung kann das Tier auf Kosten des Halters in eine andere Pension verlegt werden.

§ 6 - NichtabholungNach 14 Tagen ohne Abholung geht das Tier in Eigentum der Pension über.Weitervermittlung oder Tierheim - Kosten trägt Halter.

§ 7 - Impfungen & GesundheitsschutzPflichtimpfungen - Hund: Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Tollwut, Leptospirose, Zwingerhusten.Pflichtimpfungen - Katze: Tollwut, Katzenseuche, Katzenschnupfen.
Impfempfehlung - Katze: Leukose, FIP.
Floh-/Zeckenschutz
und Entwurmung müssen erfolgt sein.
Impfpass muss bei Abgabe des Tieres der Pension übergeben werden.

§ 8 - GesundheitszustandTiere müssen gesund und seit 30 Tagen frei von ansteckenden Krankheiten sein.Bei Einschleppung von Krankheiten trägt der Halter alle Folgekosten.

§ 9 - Krankheit oder VerletzungPension darf bei Bedarf Tierarzt hinzuziehen und medizinisch versorgen.Kosten trägt der Halter

§ 10 - EinschläferungBei schwerer Erkrankung/Verletzung mit Euthanasieempfehlung wird der Halter 12 Std. lang versuch zu erreichen.Ist der Halter nicht erreichbar, entscheidet die Pension.
Alle Kosten (inkl. im Todesfall)
trägt der Halter.

§ 11 - Reservierung & StornoReservierung nur mit Vertragsrückgabe + Anzahlung (Katzen 3 €/Hunde 5 € pro Tag) gültig.Storno bis 7 vorher: 50 % des Gesamtpreises
Weniger als 7 Tage vorher: gesamter Preis des Pensionsaufenthaltes fällig.

§ 12 - Gruppenhaltung & AusschlussKatzen werden in Gruppen gehalten - gewisse Verletzungsrisiken sind nicht völlig ausschließbar.Nicht sterilisierte Katzen und unkastrierte Kater sind ausgeschlossen.
Da Hunde von Natur aus Rudeltiere sind, sieht das Konzept vor, kleine Hunde in Gruppen zu halten, um ihrem sozialen Bedürfnis gerecht zu werden. Diese Gruppenhaltung bring viele Vorteile für die Tiere mit sich - zum Beispiel soziale Interaktion, Beschäftigung und artgerechte Haltung.
Allerdings wird auch ein wichtiges Risiko hingewiesen: Trotz sorgfältiger Vorauswahl der Tiere und Einschätzung ihres Aggressionspotentials kann es zu Beißereien und Verletzungen kommen, die sich nicht vollständig ausschließen lassen. Das bedeutet, dass auch bei bester Vorbereitung gewisse Gefahren bestehen bleibe, wenn mehrere Tiere zusammenleben.

§ 13 - Salvatorische Klausel
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt den Rest des Vertrags nicht.