AGB
AGB – Hunde- & Katzenpension Schatzhuber
§ 1 – Unterbringung und Betreuung
Die Pension verpflichtet sich, den Hund / die Katze während des vereinbarten Zeitraums bestmöglich zu betreuen.
§ 2 – Bezahlung und Zeiten
Die Kosten sind am Abholtag bar zu bezahlen.
Sowohl Bring- als auch Abholtag zählen als volle Betreuungstage.
Absprachen über Abweichungen müssen vorab telefonisch / schriftlich erfolgen.
§ 3 – Mitgebrachte Gegenstände
Für mitgebrachtes Zubehör (z. B. Körbchen, Decken) wird keine Haftung übernommen.
§ 4 – Futter
Futter wird gestellt.
Spezialfutter (Diät etc.) muss vom Besitzer / Halter mitgebracht werden.
Das eigene mitgebrachte Futter beeinflusst den Preis nicht.
§ 5 – Verlängerung des Aufenthalts
Verzögerte Abholung muss sofort gemeldet werden.
Für nicht abgesprochene Verlängerungen wird ein Zuschlag von 5,00 €/Tag berechnet.
§ 6 – Nicht abgeholte Hunde / Katzen
Wird der Hund / die Katze nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem vereinbarten Termin abgeholt, geht er / sie in das Eigentum der Pension über.
Die Pension versucht, das Tier zu vermitteln oder gibt es ins Tierheim.
Alle dadurch entstehenden Kosten trägt der Halter.
§ 7 – Impfungen & Parasiten
Pflichtimpfungen Hund: SHLP/DHLP, Tollwut, Parainfluenza (Zwingerhusten).
Pflichtimpfungen Katze: RCP, Tollwut
Impfempfehlung - Katzen: Leukose, FIP
Der Hund / die Katze muss außerdem gegen Flöhe und Zecken behandelt sowie regelmäßig entwurmt sein.
Impfstatus muss belegt werden.
§ 8 – Impfpass
Der Impfpass ist bei der Aufnahme zu übergeben und bleibt während des Aufenthalts in der Pension.
§ 9 – Gesundheit
Der Hund / die Katzer darf keine ansteckenden Krankheiten haben. Und seit 30 Tagen frei von ansteckenden Krankheiten sein.
Entstehen durch eingeschleppte Krankheiten Kosten (z. B. Behandlung anderer Tiere), trägt diese der Besitzer / Halter.
§ 10 – Tierärztliche Versorgung
Bei Krankheit oder Verletzung darf die Pension einen Tierarzt beauftragen.
Alle Kosten trägt der Besitzer / Halter.
§ 11 – Einschläferung & Todesfall
Bei schwerer Erkrankung mit Einschläferungsempfehlung wird der Besitzer / Halter kontaktiert.
Ist er 12 Stunden nicht erreichbar, entscheidet die Pension.
Alle Kosten (auch im Todesfall) trägt der Besitzer / Halter.
§ 12 – Reservierung & Stornierung
Ein Platz ist nur bei unterschriebenem Vertrag und Anzahlung (Neukunden) reserviert.
Hunde 5,00 € pro Tag des Aufenthaltes
Katzen 3,00 € pro Tag des Aufenthaltes
Bei Rücktritt bis 14 Tage vorher: 50 % des Gesamtpreises fällig.
Bei Rücktritt bis 7 Tage vorher: 80 % des Gesamtpreises fällig.
Bei Rücktritt weniger als 7 Tage vorher: 100 % des Gesamtpreises fällig.
§ 13 - Bezahlung
Bei Neukunden erfolgt die Bezahlung ausschließlich in bar bei Abholung.
Stammkunden können wahlweise in bar bei Abholung oder auf Rechnung per Überweisung zahlen.
Die Zahlungsfrist bei Rechnungen beträgt 7 Kalendertage ab Rechnungsdatum.
Bei Zahlungsverzug behält sich die Hunde- und Katzenpension Schatzhuber das Recht vor, Mahngebühren sowie Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu erheben.
§ 14 - Gruppenhaltung & Ausschluss
Katzen werden in Gruppen gehalten - gewisse Verletzungsrisiken sind nicht völlig ausschließbar.
Nicht sterilisierte Katzen und unkastrierte Kater sind ausgeschlossen.
Da Hunde von Natur aus Rudeltiere sind, sieht das Konzept vor, kleine Hunde in Gruppen zu halten, um ihrem sozialen Bedürfnis gerecht zu werden. Diese Gruppenhaltung bring viele Vorteile für die Tiere mit sich - zum Beispiel soziale Interaktion, Beschäftigung und artgerechte Haltung.
Allerdings wird auch ein wichtiges Risiko hingewiesen: Trotz sorgfältiger Vorauswahl der Tiere und Einschätzung ihres Aggressionspotentials kann es zu Beißereien und Verletzungen kommen, die sich nicht vollständig ausschließen lassen.
Das bedeutet, dass auch bei bester Vorbereitung gewisse Gefahren bestehen bleibe, wenn mehrere Tiere zusammenleben
§ 15 – Hunde anleinen / Umgang mit dem Tier
Hunde, die sich durch die Mitarbeitenden der Hunde- & Katzenpension Schatzhuber nicht anleinen oder anfassen lassen, können nicht aufgenommen werden bzw. müssen umgehend wieder abgeholt werden.
Die Pension behält sich das Recht vor, die Aufnahme eines Tieres zu verweigern oder den Aufenthalt abzubrechen, wenn eine sichere Handhabung des Hundes nicht gewährleistet ist.
§ 15 – Teilnichtigkeit
Ungültige Klauseln berühren nicht die Wirksamkeit des restlichen Vertrags.